Unfall mit dem Mietwagen: Was nun?

Laut dem Deutschen Bundesamt für Statistik kam es allein im Jahr 2020 zu über 2,2 Millionen Verkehrsunfällen. Diese passieren nicht immer zwangsläufig mit dem eigenen Kraftfahrzeug. Oft ist es auch ein Mietwagen, der Opfer einer Kollision zweier Verkehrsteilnehmenden wird. Unbekannte Ortschaften, ein fremdes Fahrgefühl, falsch eingeschätzte Fahrzeugmaße oder Verkehrsregeln eines anderen Landes – ein Unfall mit einem Mietwagen kann viele Ursachen haben.

Wenn Sie einen Sportwagen mieten und damit in einen Unfall geraten, stellen sich viele Fragen: An wen muss ich mich wenden? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Diese Fragen beantworten wir gerne, damit Sie im Schadensfall wissen, was zu tun ist.

Autofahrer nach dem Autounfall
rh2010 – stock.adobe.com

Was ist zu tun, wenn ich einen Unfall mit dem Mietwagen habe?

Sind Sie mit Ihrem Mietwagen in einen Unfall geraten, sollten Sie wie bei jedem anderen Unfall auch erst einmal Ruhe bewahren. Gehen Sie folgende Schritte durch:

  • Unfallstelle absichern
  • Ggf. Erste Hilfe leisten
  • Polizei und bei Personenschaden Rettungsdienst kontaktieren
  • Mietwagenverleih kontaktieren

Wenn Sie diese Maßnahmen in die Wege geleitet haben, können Sie zudem Fotos von der Unfallstelle und dem Unfallwagen machen. Schreiben Sie sich gegebenenfalls den Unfallverlauf aus Ihrer Sicht auf. Oft ist man in Unfallsituationen so unter dem Einfluss von Adrenalin, dass man bereits Stunden später Probleme hat, die Ereignisse zu rekonstruieren.

Wen sollten Sie zuerst kontaktieren?

Ob Mietwagen oder eigener Pkw – in jedem Fall gilt die Grundregel: Zuerst die Polizei rufen. Hartnäckig hält sich der Mythos, die Polizei müsse nur bei Personenschäden verständigt werden. Tun Sie sich selbst den Gefallen und rufen Sie auch bei vermeintlich leichten Sachschäden die Polizeibehörde an. Dies bewahrt Sie vor allem vor späteren Beweisschwierigkeiten. Für den Unfallgegner oder die Unfallgegnerin ist es ein Leichtes, das einmal mündlich ausgesprochene Schuldanerkenntnis zu widerrufen. Auch etwaige Schriftstücke mit Eingeständnissen wie „Ich bin zu schnell gefahren“ haben nur wenig Beweiskraft. Außerdem sind viele Sachschäden oft nicht mit bloßem Auge zu erkennen und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Werkstatt festgestellt.

Versichern Sie sich, dass die Polizei darüber hinaus im Rahmen ihrer Tätigkeit am Unfallort einen Unfallbericht anfertigt. Dieser ist für spätere Haftungsfragen im Verhältnis zum Mietwagenverleih als auch zum Unfallgegner oder der Unfallgegnerin von großer Bedeutung. Nachdem Sie die Polizei kontaktiert haben, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Mietwagenanbieter wenden und diesen über die Geschehnisse unterrichten. Bitten Sie ihn, einen Schadensbericht zu verfassen.

Wer kommt für den Schaden auf?

Bei einem Unfall mit dem Mietwagen haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatzmietwagen. Allerdings stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Dies hängt maßgeblich von Ihrem gewählten Tarif ab. Haben Sie sich für einen Mietvertrag mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung entschieden, müssen Sie für die Unfallkosten nicht aufkommen. Die Mietgebühr ist in diesen Fällen höher, gibt Ihnen aber Sicherheit im Schadensfall.

Wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbeteiligung gewählt haben, erhalten Sie Ihre Kaution nicht zurück. Diese wird für die Unfallbeteiligung eingezogen. Die Höhe der Kaution kann dabei zwischen 250 und 2.500 Euro liegen. Auf diese Tarife können Sie sich allerdings nicht berufen, wenn Sie grob verkehrswidrig gehandelt haben, indem Sie beispielsweise angetrunken gefahren sind oder die Sorgfaltsregeln im Verkehr besonders grob außer Acht gelassen haben. In diesem Fall haften Sie persönlich für die entstandenen Kosten. Bei mach2cars beraten wir Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Miettarife.

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